(...) Einen "Volksaufruf" als Mittel, die Regierung zum Rücktritt zu zwingen, kennt das Grundgesetz nicht. Auch ist nicht ganz klar, was Sie unter "Volksaufruf" verstehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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