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Hannelore Kraft
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Frage von Hans-Heiner K. •

Frage an Hannelore Kraft von Hans-Heiner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kraft,

nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind die Versorgungsbezüge der Beamten in acht aufeinander folgenden Schritten abzusenken. Vollzogen wurden diese Schritte seit dem 01.04.2003 jeweils mit den Anpassungen der Versorgungsbezüge. Bei den ersten sieben Anpassungen erfolgte die Absenkung durch eine Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Mit der achten Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2012 entfällt die bisherige Minderung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Stattdessen ist der persönlicher Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 zu vervielfältigen.

Durch diese Maßnahmen wurden die Ruhegehälter der Beamten um mehr als 3% abgesenkt. Fast alle Beamten haben diese Maßnahme - wenn auch zähneknirschend - hingenommen, weil sie ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten wollten.

Umso erstaunlicher, ja unverschämter ist nun Ihr Bestreben, Ihre Diäten nun schon wieder (still und heimlich, was bisher ??? allerdings schief gegangen ist) um monatlich !!! 500,00 € !!!! zu erhöhen. In Zeiten leerer Kassen und einer Überschuldung des Landes NRW sollten auch Sie, die Sie sicherlich nicht unterversorgt sind, aus Solidarität mit den Mitbürgern für die nächsten Jahre auf solcherlei Maßnahmen verzichten.

Oder ist es so, dass Sie die bei den Beamten eingesparten Versorgungsbezüge "kostenneutral" Ihren Diäten/Pensionen zuschlagen möchten? Eine tolle Fürsorge für Menschen - die im Gegensatz zu Ihnen - mehr als 30 - 40 Jahre benötigt haben, um eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kampen,

vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch, in der Sie sich gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes gewandt haben.

Ich kann gut verstehen, dass solche Entscheidungen des Parlaments, die es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für sich selbst treffen kann, einem besonderen öffentlichen Erklärungsbedarf unterliegen. Dem möchte ich gerne nachkommen:

Unbestritten – auch in der Presse und vom Bund der Steuerzahler NRW – ist, dass Nordrhein-Westfalen das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland hat.

Die Diätenreform, die am 17. März 2005 einstimmig verabschiedet wurde, hat die verschiedenen Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst. Es gibt – anders als in vielen Ländern und im Bund – keine steuerfreien Pauschalen. Die Abgeordneten bestreiten ihre Aufwendungen, wie z.B. für das Wahlkreisbüro, aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern ihr Einkommen nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien wie jeder andere, der einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Die Grundlage für diese Diätenreform erarbeitete eine dafür eingerichtete Diätenkommission.

Im Ergebnis gibt es seitdem eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.
Ein Kernelement der Diätenreform war der Wegfall der staatlichen Altersversorgung. Sie wurde ersetzt durch eine aus eigenen Beiträgen finanzierte Altersversorgung. Wie bei der Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist bei der Altersvorsorge darauf zu achten, dass Abgeordnete angemessene Leistungen erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern entspricht auch dem Bild, das die Verfassungsväter und –mütter von den freien, gleichen und vor allem unabhängigen Abgeordneten hatten. Dieses findet auch seinen Ausdruck im gleichen Erwerb von Versorgungsansprüchen während der Mandatstätigkeit, unabhängig von der sonstigen Berufsbiographie.

Die Diätenreform hat die Abgeordneten aus der damals sehr hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt.

Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es zur Konstruktion des Versorgungswerks, das 2005 mit der Diätenreform beschlossen und aufgebaut worden ist, keine ernsthafte Alternative. Eine Rückkehr zur alten staatlichen Versorgung der Landtagsabgeordneten lehnen wir als nicht generationengerecht ab. Nach intensiver Beratung in der Fraktion und mit Fachleuten geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die verschiedentlich geäußerten Bedenken gegenüber der Substanz des Versorgungswerkes nicht stichhaltig sind.

Aus diesem Grund tritt die SPD-Fraktion dafür ein, die Entwicklungsperspektiven von Versorgungswerken im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen durch eine unabhängige Kommission transparent diskutieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Abgeordnetenversorgung prüfen zu lassen. Zu den Themen soll des Weiteren die Frage der zukünftigen Darstellung der Angemessenheit der Abgeordnetenversorgung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehören. Der konkrete Auftrag der Kommission soll im Einvernehmen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen formuliert werden.

Die in der Anhörung vorgeschlagene verpflichtende Einbeziehung aller Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung der Abgeordneten stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Individualisierung der Entscheidung über die Altersvorsorge eines/einer Landtagsabgeordneten lehnen wir ebenso ab. Der Solidargedanke muss auch bei der Altersversorgung für Abgeordnete gelten.

Bleibt die Frage, ob die derzeitige Abgeordnetenversorgung angemessen ist. Hierzu hat es in der Anhörung unterschiedliche Meinungen gegeben. Einige Experten halten die dauerhafte Sicherung des 2005 gefundenen Versorgungsniveaus für angemessen, andere dagegen nicht. Zur Erinnerung: Mit der Diätenreform 2005 wurde das Versorgungsniveau gegenüber der bis dahin geltenden Regelung um rund 40 Prozent gesenkt.

Nach der jetzt geplanten Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk hat ein Abgeordneter nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag einen Versorgunganspruch in Höhe von 1573 Euro, nach altem Recht gibt es für die gleiche Zeit einen Anspruch in Höhe von 2588 Euro. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht: die Angemessenheit muss letztlich politisch bewertet und entschieden werden.

In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die jetzt vorgesehene Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu. D.h.: Alle Abgeordnete verfügen künftig über ein geringeres (Netto-) Einkommen.

Gerne möchte ich noch auf die folgende Grafik aus der Westdeutschen Zeitung vom 8. Februar hinweisen. Hieraus wird ersichtlich, dass NRW in Bezug auf die Politikerpensionen weiter deutlich hinter den anderen Parlamenten zurückbleibt.

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Ich hoffe, ich habe etwas zum besseren Verständnis in der Sache beitragen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft MdL