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Antwort 19.09.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Um das Gesetz zu ändern, müsste der Bundestag in seiner Mehrheit Ihrem Wunsch folgen. Da Sie fragen, was Sie dazu tun können: machen Sie genau das, womit Sie angefangen haben: schreiben Sie den Abgeordneten und schildern Sie das Problem. (...)

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Antwort 16.08.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Aufgrund des Umfangs der Zinsmanipulationen – es ist nicht nur der LIBOR, sondern auch der EURIBOR betroffen – kann man sicher von einem der größten Fälle von Finanzbetrug sprechen. Ob es der größte Finanzskandal handeln könnte, bleibt zunächst abzuwarten, denn zum einen gab es bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Finanzskandalen mit Schäden im zweistelligen Milliardenbereich. Zum anderen stehen die Ermittlungen der Behörden noch am Anfang, insbesondere die Auswertung der Unterlagen ist noch nicht abgeschlossen. (...)

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Antwort 05.07.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) das ist ja eigentlich unüblich als Politikerin hier eine Gegenfrage zu stellen, aber: Warum machen Sie nicht einfach selber ein solches Flugblatt und verteilen es? (...)

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Antwort 12.06.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Im Gegensatz zu Ihnen sind wir mitnichten der Auffassung, dass die Solidarität innerhalb Europas ausgereizt wäre. Im Gegenteil: Europa braucht mehr Solidarität. Allerdings mit den Menschen - nicht mit den Banken. (...)

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Antwort 02.04.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Bei allen interaktiven Plattformen, egal ob soziale Netzwerke oder Diskussionsforen, halte ich eine Moderation grundsätzlich für eine geeignete Form um Diskussionen sachlich und thematisch erfolgreich zu gestalten. Nach meiner Erfahrung hat es sich dabei bewährt, klare Moderationsregeln aufzustellen und zu dokumentieren. So kann man für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer transparent machen, welche Art von Beiträgen bzw. (...)

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Antwort 23.03.2012 von Halina Wawzyniak Die Linke

(...) Die Frage der Beerdigungskosten ergibt sich aus dem Erbrecht. Der § 1968 BGB regelt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. (...)