
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.
©Max Neudert
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.
In Bezug auf die Anrechnung von Duldungszeiten wurden im Rahmen der Reform keine Änderungen vorgenommen. Für zukünftige Fälle wird die Anrechnung dadurch verbessert, dass die Ausbildungsduldung als Aufenthaltstitel ausgestaltet wird.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/gefragte-berufe/pflegekraefte.
Bei der Frage der besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen sowie beim ehrenamtlichen Engagement sollen die Behörden vor Ort die Möglichkeit haben, den konkreten Fall in seiner Gesamtheit zu bewerten
Wie Sie zu Recht sagen, muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen. Dies wäre nur bei einem sogenannten Zustimmungsgesetz der Fall. Allerdings geht jedes Gesetz - auch ein sogenanntes Einspruchsgesetz wie in diesem Fall - noch einmal zur Beratung in den Bundesrat.
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.