Frage von Haris M. • 25.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024
Die Antragsformulare werden fortlaufend an die durch die gesetzlichen Vorgaben abzufragenden Informationen angepasst.
©Max Neudert
Die Antragsformulare werden fortlaufend an die durch die gesetzlichen Vorgaben abzufragenden Informationen angepasst.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.