
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon nach Art. 20a des Grundgesetzes Pflicht der staatlichen Gewalten.
©Max Neudert
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon nach Art. 20a des Grundgesetzes Pflicht der staatlichen Gewalten.
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Ich setze mich weiter dafür ein, dass diese Situation schnellstmöglich behoben wird
Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.