Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz)

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.

Hakan Demir
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SPD
• 26.07.2023

Durch die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit werden sich auch die Behördenkontakte zum Herkunftsland reduzieren, da der gesamte Prozess zur Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit ja entfallen wird

Hakan Demir
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SPD
• 26.07.2023

Die Chancenkarte steht nicht nur Menschen bis zum 35. Lebensjahr offen. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie älter sind. Die Altersgrenze 35 ist jedoch für die Punktevergabe wichtig.

Hakan Demir
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SPD
• 27.07.2023

Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen

Frage von Artem P. • 14.07.2023
Hakan Demir
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SPD
• 26.07.2023

Aufgrund des großen Ermessensspielraums und aufgrund der Zuständigkeit der lokalen Behörden für die konkrete Entscheidung würde ich Ihnen aber empfehlen, mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer Migrationsberatung vor Ort in Kontakt zu treten.

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