Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.09.2023

Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen

Frage von Andreas H. • 05.09.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.09.2023

Mit der griechischen Staatsangehörigkeit sind Sie ja EU-Bürger und können jetzt schon zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.09.2023

Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.09.2023

Nein, diese Information ist falsch.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Korrekt. Mit der Staatsangehörigkeitsreform, die wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft tritt, sind doppelte Staatsangehörigkeiten erlaubt. Damit können Sie neben der deutschen weitere Pässe besitzen.

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