(...) Sie gehen in Ihrer Fragestellung von einer unzutreffenden Grundlage aus. Das neue Gesetz zur Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist stimmt nur zu einem kleinen Teil mit dem früheren Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der EU-Richtlinie überein. Es werden nur noch Telekommunikations-Verkehrsdaten und nicht wie früher noch SMS, Mail und Internet gespeichert. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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