
(...) Dabei ist festzustellen, dass nur ein einziger Experte eine Ablehnung des Vertrages empfohlen hat. Alle übrigen sahen in den Regelungen des Vertrages von Lissabon im Vergleich zur derzeit gültigen Rechtsgrundlage der EU einen erheblichen Zugewinn an demokratischer Kontrolle und Transparenz. Im Anschluss an seine Beratungen hat der EU-Ausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages mit überwältigender Mehrheit die Annahme des Vertrages empfohlen. (...)