(...) Es ist richtig, das ich dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt habe. Ganz wichtig war mir dabei - diese Vorbemerkung sei gestatttet - dass die Daten der Nutzer nicht zu polizeilichen Ermittlungen verwendet werden dürfen, wie dies der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehen hatte. (...)
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