
(...) Einige EU-Mitgliedstaaten haben sich mit Blick auf ihre Verfassungstradition bei der Verabschiedung der Grundrechte-Charta für einen Verweis auf diese Bestimmungen ausgesprochen. Eine Einschränkung der geltenden Grundrechte ist damit weder für Deutschland noch für irgendein anderes EU-Land verbunden. (...)