(...) Bayern betreibt konsequenten Nichtraucherschutz mit Augenmaß. Die bayerischen Regelungen mit dem Rauchverbot in Gaststätten und der Möglichkeit von Raucherclubs sind gerade erst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die höchsten deutschen Richter haben auch die Anforderungen, die die Vollzugshinweise zum Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz an solche Raucherclubs stellen, nicht beanstandet. (...)
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