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Günther Beckstein
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Frage von Armin W. •

Frage an Günther Beckstein von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

finden Sie es richtig, dass der Feiertag Mariä Himmelfahrt in 80% Bayerns als arbeitsfreier und bezahlter Tag gilt, während 20% in Bayern arbeiten müssen und Aufwendungen für Fahrtkosten haben, nur weil wir überwiegend evangelisch hier sind?
Ich fühle mich deshalb an diesem Tag wegen meiner Religion in Bayern benachteiligt. Verwandenbesuche in Niederbayern wären heuer wegen des verlängerten Wochenendes möglich gewesen, wenn Bayern an diesem Tag kein zweigeteiltes Land wäre.
Laut Auskunft der Staatsregierung auf meine Anfrage will man die Anzahl der Feiertage nicht ausweiten (??), es muss die tief-religiöse Verwurzlung genauso berücksichtigt werden wie das berechtigte Interesse der Wirtschaft. Nur - ob tief religiös oder wirtschaftlich unabdingbar - das wird nur mathematisch
bestimmt.
Sinnvoller wäre doch die Ausweitung dieses Feiertags auf ganz Bayern, denn auch hier leben Katholiken! Anderenfalls gibt es da noch den Reformationstag (den das bayerische Staatsministerium nicht kennt und mit dem Buß- und Bettag verwechselte), der könnte dann für die überwiegend evangelischen Gebiete gelten - in Sachsen ist er gesetzlicher Feiertag.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wölfel,

der Schutz unserer traditionellen Sonn- und kirchlichen Feiertage ist für die CSU unverzichtbarer Bestandteil unserer Kultur und religiösen Tradition. Der freie Sonntag und die Feiertage geben den Menschen die Möglichkeit der Teilnahme an den Gottesdiensten, einen festen Zeitraum der Ruhe und Erholung und Zeit für Gemeinsamkeiten in Familie, Freundeskreis und örtlicher Gemeinschaft.

Bei uns in Bayern gelten beim Feiertagsschutz zwei regionale Besonderheiten: Der 8. August, das Friedensfest, ist nur in der Stadt Augsburg Feiertag. Und Mariä Himmelfahrt ist nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Feiertag. So ist es im Bayerischen Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage geregelt und so entspricht es einer langen und guten Tradition, auch wenn es auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar erscheinen mag, dass zum Beispiel die Augsburger zwei Feiertage mehr haben als die Nürnberger. Einen Änderungsbedarf kann ich aber insgesamt nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident