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Günther Beckstein
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Frage von Gerhard K. •

Frage an Günther Beckstein von Gerhard K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Beckstein,

warum wollen Sie A 94 unbedingt durch das Isental (ich lebe hier) bauen lassen, wo doch die meisten Gutachten und Abwäungen (sogar aus ihrem eigenen Hause, Autobahndirektion) für die Haagtrasse sprechen?
Sie haben in Ihrer Antrittsrede versprochen, für alle Bürger ein offenes Ohr zu haben. Warum verschließen Sie beim Bau der A94 ihr Ohr allen einleuchtenden und vernüntigen Argumenten. Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung und setzen ein Zeichen vor der Wahl und bekennen sich zur Haagtrasse. Dies würde IhrerGlaubwürdigkeit sehr verstärken.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Karrer
Lengdorf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Karrer,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Die A 94 stellt eine künftige "Lebensader" für den südostbayerischen Wirtschaftsraum dar und sichert Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Sie dient aber auch dem Schutz der Menschen, einerseits den Straßennutzern, die dann nicht mehr die unfallträchtige B 12 befahren müssen, andererseits den Anliegern der B 12, die durch die A 94 vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur A 94 vom 30. Oktober 2007 hat das Straßenbauvorhaben eine entscheidende rechtliche Hürde genommen. Nach über 30 Jahren Planung besteht Baurecht für den ca. sechs Kilometer langen Abschnitt Forstinning-Pastetten. Das Gericht hat damit zugleich die entscheidende Weiche für den Weiterbau der A 94 auf der Trasse über Dorfen gestellt. Dabei hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht zuletzt in sieben Verhandlungstagen eingehend mit dem detaillierten Vorbringen der Kläger gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 30. April 2007 auseinandergesetzt. Dabei ging es im Wesentlichen um verkehrliche Ziele sowie um Lärmschutz und den naturschutzrechtlichen Gebiets- und Artenschutz. Über die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL