Frage von Karen S. • 15.11.2012
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 18.01.2013

(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“, zu der ich gerne Stellung nehme. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 12.12.2012

(...) Um bei Stromexportüberschüssen nicht mehr auf den Verkauf ans Ausland angewiesen zu sein, müssen wir an den Stellschrauben der Energiewende arbeiten und Netzausbau sowie Speichertechnologien vorantreiben. Dazu sind kurzfristige Preiserhöhungen wie eine Erhöhung der EEG-Umlage und Abgaben wie der Kraft-Wärmekopplungs-Abgabe oder der Offshore-Abgabe unumgänglich. Langfristig wird sich dies aber durch sinkende Preise und ein besseres Klima auszahlen. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 05.11.2012

(...) Da die neue Haushaltsabgabe nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes geknüpft ist, besteht damit auch für Personen und Haushalte, die kein Gerät haben, die Pflicht den Beitrag zu zahlen. Argumentiert wurde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 14.09.2012

(...) vielen Dank für die Anfrage. Offenbar sah sich Herr Wulff gezwungen, aufgrund der intensiven Kritik an seiner Person und dem eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, zurückzutreten. Alle weiteren informationen müssten sie dann schon direkt bei ihm erfragen. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 12.09.2012

(...) Die Konsequenzen strafrechtlicher Verfehlungen auf den Ehrensold eines Altbundespräsidenten sind gesetzlich geregelt: Nach § 4 BPräsRuhebezG sind die für Bundesbeamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Ein Ruhestandsbeamter verliert gemäß § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine (Versorgungs-)Rechte, wenn gegen ihn wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs.1 Bundesbeamtengesetz zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte. (...)

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Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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