
(...) Zwar hat sich die Bevölkerung in den letzen Jahren, gerade was die religiöse Bindung anbelangt, gewandelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied daher 1995 zu meinem Bedauern, dass christliche Symbole in öffentlichen Gebäuden abzuhängen sind, soweit diese als störend empfunden werden. Aber das heißt eben nicht, dass Kreuze generell abzuhängen sind. (...)