
(...) Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wären Sie ja nun in der Lage, selbst die Strecke zu fahren und die Entfernungspauschale steuerlich geltend zu machen. Auf jeden Fall freuen wir uns, dass der grundgesetzwidrige Zustand, den die Regierungskoalition angerichtet hat, vom Bundesverfassungsgericht wieder korrigiert wurde. (...)