(...) der Unterschied besteht darin, dass das Gesetz einmal die Pflichtmitgliedschaft regelt und einmal nicht. Ich wollte nur betonen, dass es deshalb kein Verein in dem Sinne ist, wie es der Fragesteller meinte. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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