
(...) Zunächst haben Sie Recht, dass ein Normenkontrollverfahren nach dem Grundgesetz zurzeit nicht möglich ist, weil mindestens 25% der Abgeordneten dafür benötigt werden. (...) Weil wir glauben, dass das Prinzip der Opposition im Grundgesetz wichtiger ist als die Regelung mit den 25%, haben wir eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. (...)