(...) Hier liegt ein Missverständnis vor. Jeder Nebenverdienst eines Bundestagsabgeordneten ist zu versteuern. Es wurde nur geregelt, dass nur ein Nebenverdienst von mehr als 1.000 Euro über den Bundestag zu veröffentlichen ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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