(...) Das macht aber nichts. Trotzdem darf ein Staat in bestimmten Fällen eine Mitgliedschaft erzwingen, z.B. auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung und in anderen Fällen. Dann handelt es sich aber nicht um Vereine im Sinne der UN-Charta. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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