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Was haben Sie für die Freiheitskämpferin Fr. Kalesnikowa in Belarus konkret getan und was werden Sie noch tun wollen? Sie wird gefoltert. Sie wiegt noch 45 kg. Die Uhr tickt!
zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich ein Gespräch mit dem belorussischen Botschafter hatte, der durchaus bereit war, dies weiterzuleiten. Inzwischen ist er tot. Ferner habe ich an den Präsidenten geschrieben.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Es war ein linker Verlag, der sich jetzt auch der rechten Literatur widmet. Es gibt genügend rechte Verlage, die schon immer solche Bücher veröffentlichten. Da waren wir aber nie Autoren. Deshalb wollten wir dem Verlag erklären, weshalb wir bei ihm nicht mehr erscheinen werden.
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.