Frage an Gregor Gysi von Andre K. bezüglich Soziale Sicherung
zu Opferrenten :27.08.2007 Antwort von Dr. Gregor Gysi :
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi, man kann offensichtlich davon ausgehen, dass die sog. Opferrente im Zuflussmonat bei Leistungen nach SGB II, SGB XII anrechnungsfrei bleibt. A b e r die Rente wird im Folgemonat wahrscheinlich Vermögen und sobald hier die Vermögensschongrenze von 2600 Euro überschritten ist, muß die Opferrente eingesetzt werden??? Oder was meinen Sie ? Mit freundlichem Gruß Andre Krüger

