Frage an Gregor Gysi von Tobias S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Gysi,
meine Frage von vorhin beinhaltet eine Verwechselung von Thüringen und Brandenburg. In der Hinsicht bitte ich um Entschuldigung und möchte die Frage nun korrekt formulieren. Warum hat die brandenburgische Landesregierung unter Initiative der Linken keine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Sanktionen im SGB II forciert?
Mit freundlichen Grüßen
T.Schwarz
Weitere Fragen an Gregor Gysi

Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.

Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage.

Wer in einer Notlage die Polizei oder Feuerwehr anruft, sollte deshalb nicht entlassen werden. Den Einzelfall kann ich allerdings nicht einschätzen.

Wenn man das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen will, müssen die Politikerinnen und Politiker viel ehrlicher werden, als sie es gegenwärtig sind. Sie dürfen auch bei Wahlen nichts versprechen, um hinterher das Gegenteil zu betreiben.