Frage an Gregor Gysi von Herbert D. bezüglich Staat und Verwaltung
Wie groß darf ein Lebensmitteldiscounter im Mischgebiet bauen?

Sehr geehrter Herr Dirksen,
Ihre Frage vom 12. August 2010 habe ich zuständigkeitshalber an die Abgeordnete Heidrun Bluhm weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi

Sehr geehrter Herr Dirksen,
meine Recherche ergab folgendes:
Ein Lebensmitteldiscounter im Mischgebiet darf höchstens eine Verkaufsfläche von unter 800 qm - inclusive Kassenzone, Windfang ... etc.- haben.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm