Ich verstehe Ihren Frust über die lange Wartezeit bei der Ausländerbehörde, insbesondere wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß §18c Abs. 2 AufenthG erfüllt sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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