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Gisela Splett
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Frage von Siegfried Z. •

Frage an Gisela Splett von Siegfried Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Dr. Gisela Splett,

ich bin 1948 geb. und habe 1962 meine Lehre begonnen und 1965 abgeschlossen.
Habe imganzen 46 Jahre gearbeitet und wurde dann mit fast 61 arbeitslos.
Bekomme noch bis zum 30.11.2010 Arbeitslosengeld I und muss dann Harz 4 beantragen.
Weil mein Antrag auf Rente zum 1.12.2010 abgelehnt wurde. Voschlag neuer Antrag zum 01.04.2011 zu stellen.
Die zweite ungerechtigkeit ist die meine Krankenkassenzeiten wurden halbiert und in der zweiten hälfte meiner krankenkassenzeiten war ich 5 Jahre selbstständig habe aber immer meine Renten sowie krankenkassenbeiträge ( Privat ) bezahlt.
Jetzt habe ich gehört die 5 Jahre in der Privaten Krankenkasse werden bei Beitzragslaufzeiten abgezogen und somit reichen meine Beitragszeiten nicht aus das ich gesetzlich Krankenversichrt werde sonder es kam der hinwiess ich müsse mich privat kranken versichern lassen.
Geht man so mit jemandem um der 46 Jahre gearbeitet und seine Steurn bezahlt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Zimatt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zimatt,

die von Ihnen geschilderte Situation ist in der Tat sehr unbefriedigend und es ist sicherlich wünschenswert, dass Ihr nächster Rentenantrag bewilligt wird.

Wenn Jemand nach so vielen Arbeitsjahren Hartz 4 beantragen muss, stellt dies einen der Härtefälle dar, die bei der Einführung von Hartz 4 unzureichend berücksichtigt wurden. Wir sehen bei Hartz 4 erheblichen Änderungsbedarf. In unserem Bundestagswahlprogramm ist deshalb ein Konzept zur Grundsicherung enthalten.

Was die Krankenversicherungsproblematik angeht, verstehe ich Sie so, dass Sie im Moment Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Hier gibt es - zu Recht - Hürden für den Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung, denn grundsätzlich ist es problematisch, wenn man "in guten Zeiten" aus dem Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung aussteigt und dann in "schlechten Zeiten" zurückkehren möchte. In Ihrem Fall liegt wohl allerdings eine lange Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung vor. Inwieweit sich daraus ein "Rückkehranspruch" ergibt, kann ich leider nicht beurteilen. Wir Grünen wollen im Übrigen eine Bürgerversicherung einführen, die alle Menschen in die solidarische Finanzierung einbezieht und alle Einkommensarten berücksichtigt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Splett