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Gisela Splett
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Frage von Siegfried M. •

Frage an Gisela Splett von Siegfried M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

man liest und hört, es sei Ihr Verdienst, ein Tempolimit in den Bergdörfern (Stadtteile Karlsruhe) einzuführen.
Die Pkw´s, Busse und ganz besonders der Schwerlastverkehr halten sich nicht an dieses Limit.
Fragen:
1. Warum läßt man das einfach laufen? Keinen kümmerts wirklich, ob nun 30, 50 oder mehr kmh gefahren wird.?
2. Angeblich würde (lt. Aussagen von Verantwortlichem der Stadt Karlsruhe) eine Messung wenig bringen, da die Autofahrer durch die Elektronik vorher gewarnt werden - ist das so? Das könnte geändert werden durch stationäre Meßgeräte - insbesondere in der Ortsdurchfahrt Grünwettersbach. An was scheitert diese Einrichtung?
3. Sie haben versprochen, daß die Bürger ein Recht auf die Einhaltung der n Feinsteubgrenze hätten. Wie wird dieses Recht durchgesetzt?
Man kann hierzu nur sagen: Laßt den Worten Taten folgen!

Mit freundlichen Grüßen
S.Matter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Matter,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Zu den Fragen 1 und 2 ist grundsätzlich zu sagen, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nur im Rahmen der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet werden dürfen. Als Lärmschutzbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung ist es mir ein Anliegen, dass die dabei vorhandenen Spielräume im Sinne der lärmgeplagten AnwohnerInnen genutzt werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat entsprechende Hinweise herausgegeben (siehe "Kooperationserlass" unter http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/verkehrssicherheit/tempolimits/ ). Für die Anordnung konkreter Maßnahmen und die Kontrolle sind die Unteren Verkehrsbehörden - im Falle der angesprochenen Ortsdurchfahrten die Stadt Karlsruhe - zuständig. Diese entscheiden auch, ob sie mobile Kontrollen durchführen oder stationäre "Blitzer" aufstellen. Bei stationären Anlagen wird als Nachteil häufig genannt, dass Ortskundige die Standorte kennen und die Wirksamkeit dann auf das unmittelbare Umfeld beschränkt ist. Übrigens kann man auf den Internetseiten der Stadt sehen, wo in den letzten Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden - und man kann Anregungen für Kontrollen geben: http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/stvk/geschwindigkeitskontrolle .
Bzgl. Luftqualität werden dort, wo Grenzwerte überschritten sind, Luftreinhaltepläne mit verschiedenen Maßnahmen erstellt. Die letzte Fortschreibung für Karlsruhe finden sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/show/1329010/rpk54.1_lrp_fortschr_jan12.pdf . Die aktuellste von mir beantwortete Landtagsdrucksache zum Thema Luftreinhaltung finden sie hier: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/4000/15_4914_D.pdf . Im Bereich Verkehr wurden und werden seit Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, insbesondere die Einrichtung und Weiterentwicklung von Umweltzonen. Derzeit beschäftigt uns auf landespolitischer Ebene aber auch die Frage, welche Maßnahmen im Bereich Baumaschinen und "Hausbrand" möglich sind. Die Landespolitik ist allerdings auch bei der Luftreinhaltung nur einer von mehreren Akteuren. Das Ziel einer guten Luftqualität erfordert auch gute Regelungen auf EU-Ebene (beispielsweise bzgl. Emissionswerten von Kraftfahrzeugen) und auf kommunaler Ebene (z.B. kommunales Verkehrskonzept, das umweltverträgliche Verkehrsträger stärkt).

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett