(...) Die Gesetzesänderung zielt damit in erster Linie auf die Erleichterung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern ab, indem Verfahrensvorschriften vereinfacht werden. Darüber hinaus ermöglichen diese Vereinfachungen Rechtsklarheit für leistungsberechtigte Personen, die schneller und einfacher Klarheit darüber erhalten, mit welchen Rechtsansprüchen sie in welchem Umfang rechnen können. (...)
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