
Für eine zweckgebundene Abgabe anstelle einer Steuer existiert bisher aber kein einziger Vorschlag, der europarechtskonform umsetzbar wäre. Problematisch wäre, dass diese Abgabe immer auch auf importiertes Fleisch aus dem Ausland erhoben werden müsste, ausländische Betriebe im Gegenzug aber nicht von Investitionsförderungen in höhere Tierhaltungsstandards profitieren würden. Das BMEL konnte hierzu bislang kein Konzept vorlegen.