(...) die von Ihnen angesprochenen Geräte werden sich nicht verbieten lassen. Aber es gibt einen gewissen Schutz gegen Lärmbelästigung. Die sogenannte "Mittagsruhe" ist im Ortsrecht der Stadt Freiburg (Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg im Breisgau vom 20. (...)
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