(...) Um die griechische Regierung in ihren Bemühungen zur Bewältigung der schweren Schuldenkrise zu unterstützen, haben im Frühling 2010 die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in der Eurozone beschlossen, auf völkerrechtlicher Basis – außerhalb des rechtlichen Rahmens der EU-Verträge – einen Euro-Rettungsschirm zu gründen. Kern dieses Rettungsschirmes waren freiwillige bilaterale Kredite für Griechenland, deren Auszahlung an strikte Bedingungen geknüpft war: Griechenland hatte sich verpflichtet, Reformen umzusetzen und die Kredite schrittweise zurückzuzahlen. (...)
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