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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Isolde W. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Isolde W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

ich entnehme abgeordnetenwatch.de, dass Sie an der Entscheidung über die Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP nicht beteiligt waren bzw. sich nicht beteiligt haben. Wie stehen Sie zu dieser Frage? Als politisch interessierte Bürgerin sehe ich eine große Gefahr für unsere Demokratie, wenn (durch TTIP) Konzerne die Möglichkeit erhalten können, Staaten zu verklagen, wenn sie Gewinneinbußen durch staatliche Maßnahmen befürchten. Sehen Sie eine Chance, dass der Themenbereich "Schiedsgerichte" aus dem TTIP-Abkommen herausgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Isolde Wuschek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wuschek,

für Ihre Nachricht zum Thema Investor-Staat-Schiedsverfahren vom 11. Oktober, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen, danke ich Ihnen.

Aufgrund der oftmals negativen Berichterstattung in den Medien sind viele Menschen bezüglich des geplanten Handelsabkommens verunsichert. Ich nehme Ihre Befürchtungen sehr ernst. Was das TTIP anbelangt, so verleiht der der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) der EU die ausschließliche Zuständigkeit für die gemeinsame EU-Handelspolitik. Die 28 Mitgliedstaaten der EU haben der Europäischen Kommission das Mandat für die Verhandlungen zur TTIP übertragen. Der Deutsche Bundestag traf bisher keine Entscheidung bezüglich der Investitionsschutzklauseln im europäisch-amerikanischen Handelsabkommen. Die Bundesregierung hat sich allerdings zur Frage der Einbeziehung von Investor-Staats-Schiedsverfahren in das Abkommen von Anfang an kritisch geäußert. Diese Position wurde in den zuständigen EU-Gremien schon in den Beratungen über das Verhandlungsmandat übermittelt. In den EU-Leitlinien für die Verhandlungen der TTIP heißt es „Was den Investitionsschutz anbelangt, so sollte mit den diesbezüglichen Bestimmungen des Abkommens das Ziel verfolgt werden, das Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt zu lassen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die erforderlich sind, um legitime Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele, das Ziel der Stabilität des Finanzsystems sowie das Ziel der öffentlichen Gesundheit in nichtdiskriminierender Weise zu verfolgen…Der Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat sollte Schutz vor offensichtlich ungerechtfertigten oder leichtfertigen Klagen beinhalten“.

Grundsätzlich sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Investor-Staat-Schiedsverfahren in das TTIP, da amerikanische Investoren in der Europäischen Union und europäische Investoren in den Vereinigten Staaten hinreichend Schutz vor nationalen Gerichten haben. Ich bin der Meinung, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. CETA, das kanadische Pendent zu TTIP, das im Verhandlungsstand schon weiter fortgeschritten ist, enthält Regelungen zum Investitionsschutz. Es räumt dabei aber nur solchen Investitionen Schutz ein, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Anlagenlandes getätigt wurden, die in Deutschland also im Einklang mit deutschem und EU-Recht stehen. Bereits zum heutigen Zeitpunkt räumt das deutsche Verfassungsrecht ausländischen Investoren einen wesentlich stärkeren Schutz vor ungerechtfertigten staatlichen Maßnahmen ein, als es die Regeln in CETA vorsehen. Der im Grundgesetz verankerte Spielraum zum Schutz öffentlicher Interessen (z.B. Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz) wird durch CETA nicht tangiert. Es ist zu erwarten, dass dies auch bei TTIP der Fall sein wird.

Zum derzeitigen Verhandlungsstand lässt sich noch keine Aussage darüber treffen, ob Investor-Schiedsverfahren Bestandteil des Abkommens sein werden. Aller Voraussicht nach wird es sich bei TTIP um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handeln. Für gemischte Abkommen ist eine Ratifizierung durch alle 28 EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Für den Bundestag und den Bundesrat besteht nach Vorlage des Textes des Abkommens Gelegenheit für eine ausführliche Prüfung der einzelnen Regelungen des Abkommen – auch in Bezug auf Investor-Staat-Schiedsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt