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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Thomas S. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Auf die von Herrn Bahlmann am 06.04.2017 eingebrachte Fragestellung bezüglich Abschaffung Sanktionen gemäß H-4 Gesetzgebung antworten Sie am 08.05.2017, Zitat:

"(...) vielen Dank für Ihre Nachricht zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen. In der Union stehen wir hinter dem Prinzip Fördern und Fordern. Deshalb wollen wir auch weiter an den Sanktionen festhalten. Sie sind für dieses Prinzip unverzichtbar. Eine Aufweichung des Grundsatzes Fördern und Fordern würde die Wirksamkeit der Hartz-IV-Reformen einschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gerda Hasselfeldt"

http://www.abgeordnetenwatch.de/gerda_hasselfeldt-778-78167--f464991.html#q464991

Sie behaupten in Ihrer Antwort, dass die Hartz-IV-Sanktionen Bestandteil des Prinzip "Fördern und Fordern" wären. Zudem entnehme ich Ihren Ausführungen, dass die Hartz-IV-Reformen wirksamen wären.

Frage 1:

Verstehe ich Sie da richtig?

Frage 2:

Wenn ja, worin besteht Ihrer Meinung nach die Wirksamkeit der H-4 Reformen?

Frage 3:

Welche Qualitäten würden Sie den Folgen dieser Reformen zuschreiben?

Im niedersächsischen Nienburg wollen die Kinder von Hartz IV-Aufstockern Abitur machen. Das dortige Jobcenter scheint damit nicht einverstanden:

"Eigentlich wissen die Brüder Jonas und Max*, wie ihr weiterer Werdegang aussehen soll: Abitur, dann ein Studium, so planen es der 16- und der 17-Jährige. Vom Jobcenter im niedersächsischen Landkreis Nienburg sehen sich die beiden dabei allerdings gegängelt. Weil ihre Eltern mit Hartz IV aufstocken, lädt die Behörde sie seit ihrem 15. Geburtstag immer wieder zu sogenannten Beratungsgesprächen vor. Alle paar Monate werden Jonas und Max aufgefordert, mit Zeugnissen und Lebenslauf beim Jobcenter zu erscheinen, um „Stellengesuche zu besprechen“, wie es in den Schreiben heißt – unter Androhung von Sanktionen."

http://www.taz.de/!5055411/

Frage 4:

Wie werten Sie die verlinkten Presseinformationen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de, in der Sie Nachfragen zum Thema Hartz-IV-Reformen stellen.

Das Prinzip Fördern und Fordern ist das tragende Prinzip der Grundsicherung in Deutschland. Die Hartz IV- Sanktionen können insofern als Bestandteil dieses Prinzips verstanden werden, als sie ihm zur Durchsetzung verhelfen. Ich bin davon überzeugt, dass hierdurch die Eigenverantwortung der Leistungsempfänger gestärkt und die Bereitschaft zur Beschäftigungsaufnahme geschaffen wird. Die Mitwirkung von Leistungsberechtigten ist ein allgemeines Prinzip im Sozialleistungsrecht. Wiederholte Verstöße gegen die Selbsthilfe führen daher zu Sanktionen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Interessen derjenigen Leistungsbezieher, die sich ehrlich verhalten und die gesetzlichen Vorschriften beachten, ist an den Sanktionen zur Durchsetzung dieses Prinzips festzuhalten.

Die Einführung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-IV) zum 1. Januar 2005 hatte zum Ziel, erwerbsfähige Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und wieder in eine Erwerbstätigkeit einzugliedern. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass der eingeschlagene Weg dazu beigetragen hat, wieder mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. So hatten wir auch im März 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat rund 734.000 mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Auch bei der Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen die Zahlen im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. An dieser Entwicklung und der der vergangenen Jahre wird für mich die Wirksamkeit der Hartz-IV-Reformen deutlich.

Die positive Arbeitsmarktentwicklung seit 2005 hin zu einem Arbeitsmarkt mit der niedrigsten Erwerbslosenquote im europäischen Vergleich ist eine Folge der Reformen. Allerdings verstehen wir in der Union die Hartz-IV Regelungen als ein „lernendes System“, aus dem für den Gesetzgeber eine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht folgt, sofern dies notwendig ist.

Zu der verlinkten Presseinformation: Besonders die bedürftigen Kinder benötigen unsere Unterstützung. Daher war die Verbesserung ihrer Situation insbesondere Gegenstand der im Jahr 2011 vorgenommenen Reform. Das Bildungspaket zielte darauf ab, für die bedürftigen Kinder den Kreislauf aus ererbter Armut und Chancenlosigkeit zu durchbrechen. Denn Bildung ist der Schlüssel zu Befähigung und Teilhabe.

Die persönliche Situation der beiden in dem Beitrag genannten Jungen empfinde auch ich als unbefriedigend. Natürlich darf die geschaffene Rechtslage nicht dazu führen, dass die Anwendung der geltenden Regelungen das mit ihnen verfolgte Ziel ins Gegenteil verkehrt und der Zukunft und Bildung bedürftiger Kinder entgegensteht. Dies muss auch Handlungsziel der einzelnen Jobcenter sein. Wie aus dem Artikel deutlich wird, geht das mehrmalige Herantreten der Jobcenter in dem konkreten Fall nicht auf die Rechtsgrundlage und die Reformen der Hartz- IV-Regelungen, sondern auf eine Praxis der einzelnen Jobcenter in der Durchführung der Gesetze zurück. Im Rahmen der Aufsicht der Jobcenter und ihrer Organisationsstruktur gilt es daher Handlungspraktiken abzustellen, wenn sie dem Regelungszweck entgegenwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt