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(...) Verurteilung und Unterbringung von Herrn Mollath werden derzeit von der Staatsanwaltschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz als Parlamentarier nicht zu einem laufenden Verfahren äußere. (...)
Sehr geehrter Herr Keim,
Ihre Ausführungen enthalten nur Vorurteile und Unterstellungen. Ich lehne es ab, hierzu Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid