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Georg Günther
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Frage von Maren O. •

Wie steht es mit der weiteren Förderung der Solarenergie? Leider höre ich nur von Gaskraftwerken, die keiner braucht.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau O.

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse an der Förderung von Photovoltaikanlagen.

Auch künftig bleibt der Ausbau der Solarenergie ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Derzeit profitieren Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen weiterhin von einer gesetzlichen Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), steuerlichen Erleichterungen sowie zinsgünstigen Förderkrediten der KfW. Für kleine Dachanlagen gelten zudem weiterhin attraktive Rahmenbedingungen, etwa die Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.

Gleichzeitig wird die Förderung weiterentwickelt. Hintergrund sind die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien, Netzengpässe an besonders sonnigen Tagen sowie das Ziel, den Strommarkt langfristig marktnäher zu gestalten. Nach den derzeitigen Planungen sollen neue kleinere Photovoltaikanlagen ab 2027 schrittweise von der festen Einspeisevergütung auf eine Direktvermarktung des erzeugten Stroms umgestellt werden. Für bereits bestehende Anlagen bleiben die zugesagten Förderbedingungen selbstverständlich unverändert bestehen.

Mir ist bewusst, dass diese Reformen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Fragen aufwerfen. Deshalb ist es wichtig, dass der Übergang verlässlich und planbar erfolgt. Der Ausbau der Solarenergie darf nicht ausgebremst werden – Investitionen von privaten Haushalten müssen auch künftig attraktiv bleiben.

Unabhängig von den geplanten Änderungen bestehen weiterhin bundesweite Fördermöglichkeiten, darunter die Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, zinsgünstige KfW-Kredite sowie – je nach Bundesland oder Kommune – zusätzliche regionale Förderprogramme.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Günther MdB

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