Sehr geehrter Herr Günther, was konkret werden Sie als Maßnahme einleiten oder tun, um die HAltefrist von 1 Jahr für Bitcoin aufrecht zuerhalten?
Sehr geehrter Herr Günther, ich wende mich an Sie im Bezug auf die Abschaffung der Haltefrist von Bitcoin. Die CDU hat die Aussage getroffen, sich dafür einzusetzen. Ich bitte Sie dieses zu tun.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen.
Derzeit werden Gewinne aus Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf dieser Frist bleiben Gewinne – wie auch bei Gold oder Fremdwährungen – steuerfrei. Diese Regelung ist Teil einer bewährten und systematischen Ausgestaltung des Steuerrechts.
Eine Abschaffung der Haltefrist ausschließlich für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Zudem ist eine solche Änderung im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher derzeit kein Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.
Hinzu kommt, dass bislang kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt. Viele rechtliche und praktische Fragen sind daher offen. Kryptowährungen sind keine einheitliche Anlageklasse – Bitcoin, Stablecoins oder tokenisierte Wertpapiere unterscheiden sich erheblich. Eine pauschale Neuregelung wäre weder sachgerecht noch rechtssicher. Auch verfassungsrechtliche Bedenken sowie Erfahrungen aus Österreich sprechen gegen eine vorschnelle Änderung.
Unabhängig davon werden wir uns auch künftig konstruktiv an der Diskussion beteiligen, wie der Markt für Kryptowerte transparenter gestaltet und sinnvoll – etwa im Bereich der privaten Altersvorsorge – weiterentwickelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Günther

