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Georg Fahrenschon
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Frage von Carolin S. •

Frage an Georg Fahrenschon von Carolin S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,

ihre Beiträge zu dem neuen Unterhaltsgesetz habe ich bereits neugierig gelesen. Mich würde interessieren wie diese nacheheliche Selbstverantwortung aussieht??? Wird da abhängig gemacht von der Ehedauer und dem Atler der Kinder???
Gerade in meinem Fall:
Ich bin eine unverheiratete Mutter von einer 2 1/2 jährigen Tochter. Ich musste ab ihrem 11 Monat wieder arbeiten gehen. Während die EXfrau meines LG und Vater meiner Tochter munter Ehegattenunterhalt kassiert und trotz zweier größeren Kinder ( 6 und 10 Jahre) nicht mal Teilzeit arbeiten gehen möchte. Ich ging arbeiten damit SIE Unterhalt bekommt. Wie verrückt ist man eigentlich. Wir erwarten nun unser gemeinsames 2.Kind. Zum Glück bekomme ich Elterngeld, sodass wir uns zumindest das erste Jahr keine Gedanken machen müssen. Aber danach??? Wie kann es sein dass ich mit zwei kleineren Kindern (dann 3 und 0 Jahre) arbeiten gehen muss während die EXfrau Zuhause bleiben kann. Nach der Reform bin ich immer noch nachrangig Unterhaltsberechtigt. Noch mal Heiraten kommt für meinen LG nicht mehr in Frage nach dem er so schlechte Erfahrungen gemacht hat mit dem Thema "EHE".

Wie sieht es da aus??? Wird Sie mir immer bevorzugt weil sie mal verheiratet war oder wird auch mal geschaut wie alt die jeweiligen Kinder sind und wer eher arbeiten gehen kann von den Frauen????

Es grüßt
Carolin Skok

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Antwort ausstehend von Georg Fahrenschon
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