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Georg Fahrenschon
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Frage von Dr. Hans T. •

Frage an Georg Fahrenschon von Dr. Hans T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fahrenschon!

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist, besonders wenn der Herr Bundesinnenminister erst letztlich in einem Interview festgestellt hat, daß es keine Erkenntnisste gibt, daß von kleinen Glugzeugen eine Gefahr aus geht?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

In erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Hans Trautenberg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Trautenberg,

bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt. Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit uns nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon