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Frage von Matthias H. •

Frage an Garrelt Duin von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Duin,

- nachdem am 27.5. die Expertenanhörung bei Ihnen im Wirtschaftsausschuss stattgefunden hat - wie stehen Sie zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (BT Drucksache 16/12850)?

Werden Sie dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen oder ihn ablehnen? Oder kommt das Struck´sche Gesetz zur Anwendung, d.h. es gibt Änderungen im Entwurf? Welche Änderungen müssten das sein, damit Sie dem
Gesetzentwurf zustimmen?

Ist es richtig dass 2. und 3. Lesung am 18.6. stattfinden sollen? Ich meine mich zu erinnern dass 2. und 3. Lesung nur zusammen stattfinden können, wenn der Gesetzesentwurf nicht verändert wird. Können Sie dazu näheres sagen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Henkelmann

PS: Auf den Seiten des Wirtschaftsausschusses unter bundestag.de wurde bisher leider kein Protokoll der Anhörung veröffentlicht, können Sie darauf hinwirken, dass das geschieht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henkelmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Juni 2009 das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen betreffend.

Zu Ihrer ersten Frage:
Ich habe am 18. Juni 2009 dem Gesetzentwurf (BT 16/13411) zugestimmt. In diesem Gesetzentwurf sind einige der Bedenken und Kritikpunkte, die während der Beratung des ursprünglichem Entwurfes (BT 16/12850) geäußert worden sind eingeflossen. Die SPD Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit diesen Bedenken auseinandergesetzt und einige positiv aufgegriffen. Meiner Meinung nach ist durch die Neuerungen vor allem durch das Prinzip „Löschen vor Sperren“, der Einsetzung des Kontrollgremiums zur Kontrolle der BKA Liste, zusätzlichen Regelungen zum Schutz der Verkehrs- und Nutzungsdaten der User und nicht zuletzt der spezialgesetzliche Charakter sowie die Befristung bis zum 31.12.2012 die Bedenken gegen das Gesetz ausgeräumt worden sind. Dem Gesetz in seiner geänderten Fassung habe ich daher zugestimmt.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Die zweite und dritte Lesung können auch an einem Tag stattfinden, wenn in der zweiten Lesung Änderungen im Gesetzesentwurf beschlossen worden sind. Diese Änderungen müssen den Abgeordneten zu Beginn der dritten Lesung in gedruckter Form vorliegen. Die dritte Lesung kann daher trotz Änderungen im Gesetzesentwurf in vorheriger Lesung am selben Tag stattfinden.

Zu Ihrer dritten Frage:
Die Stellungnahmen der gehörten Experten sind im Gesetzentwurf Bundestagsdrucksache BT 16/13411 (S. 12ff.) aufgeführt und können dort nachgelesen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Selbstverständlich stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB