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Gabriele Katzmarek
SPD
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Frage von Dr.med.Richard H. •

Sehr geehrte Frau Gabriele Katzmarek! WerdenSie im NeuenBundestag für dasNordischeModell stimmen,Bestrafung der Freier,Straffreiheit für die Prostituierten,Ausstiegshilfen,wieFrauLeniBreymaierSPD,MdB?

Sehr geehrte Frau Gabriele Katzmarek!
Werden Sie wie Frau Leni BreymaierSPD,Heike BaehrensSPD für das Nordische Modell stimmen und die Bezeichnung"Sexarbeiterin"als Betrug an der Menschenwürde der Frauen erkennen!
Als Initiatoren der Initiative www.mannheim-gegen-sexkauf.de kämpfen wir für das Nordische Modell, wie Frau Leni Breymaier,MdB SPD, Frau Elisabeth Winkelmaier-Becker und mit ihr noch 14 Bundestagsabgeordnete der CDU und SPD, Frank Heinrich MdB, CDU, Manfrd Gröhe MdB CDU, Mechtild Heil MdB CDU u. viele mehr. Es ist jetzt an der Zeit , wie Frankreich, Israel, Norwegen, Irland, Island, Kannada, Nord-Irland und Schweden die Menschenwürde und Mneschenrechte verletzende Gewalt an den Frauen und Mädchen in der Prosstitution zu beenden. Würden sie jemandem ein Schnupperpraktikum in der Prostitution empfehlen? Sicher Nein ! Deswegen ist Prostitution zutiefst schädlich für unsere demokratische Gesellschaft!
Mit freundlichen Grüßen Frau Dr.med.Köhler u. Dr.med.Richard Heil,seit40J.SPD

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. K.

sehr geehrter Herr Dr. H.

vielen Dank für Ihr Engagement! Der Umgang mit Prostitution ist eine sehr wichtige Frage, die wir in der SPD seit Jahrzehnten zurecht kontrovers diskutieren.

Die SPD hat vor 20 Jahren gesetzlich dafür gesorgt, dass Prostitution rechtlich nicht länger als sittenwidriges Verhalten beurteilt wird. Das ist die Voraussetzung für rechtskräftige Verträge. Außerdem erhielten sie dadurch Anspruch auf eine Sozialversicherung. Gleichzeitig wurde der Straftatbestand der Förderung der Prostitution abgeschafft. Zweck dieser Änderung war es, die Arbeitsbedingungen der sich prostituierenden Personen zu verbessern. Zuvor waren professionelle, gut ausgestattete und hygienische Einrichtungen aufgrund dieses Straftatbestandes verboten. Alles in allem ging es der SPD damals darum, die Arbeitsbedingungen der Betroffenen zu verbessern. Die gesetzlichen Änderungen wurden von der Mehrheit der Bevölkerung und der Juristen in Deutschland unterstützt.

Die Evaluation des Gesetzes hat im Jahr 2007 weiteren Handlungsbedarf ergeben:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93344/372c03e643f7d775b8953c773dcec8b5/bericht-der-br-zum-prostg-broschuere-deutsch-data.pdf

Deshalb haben CDU/CSU und SPD mit dem Prostituiertenschutzgesetz (Inkrafttreten zum 1. Juli 2017) ein weiteres Gesetz beschlossen, um das Gewerbe besser zu regulieren. 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostitution

Jede Prostitutionstätigkeit muss angemeldet werden. Bei der Anmeldung erfolgt auch ein Informations- und Beratungsgespräch. Zudem gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche Beratungsstellen für Interessierte:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/prostituiertenschutzgesetz/

Ausstiegshilfen gibt es derzeit am ehesten durch die allgemeinen Leistungen der Arbeitsagenturen. An der Stelle besteht sicherlich noch Handlungsbedarf.

Unter dem sogenannten „Nordischen Modell“ wird gemeinhin ein Sexkaufverbot verstanden. Die Nachfrage nach käuflichem Sex würde strafbar. Außerdem enthält dieses Modell Ausstiegshilfen und Beratungsangebote für Betroffene.

Ob das „Nordische Modell“, insbesondere ein Sexkaufverbot, also ein Straftatbestand für die eine sexuelle Dienstleistung nachfragenden Personen an den teilweise menschenunwürdigen Zuständen etwas ändern würde, ist umstritten. Zum Beispiel lehnen die Deutsche Aidshilfe, die Diakonie Hamburg und der Sozialdienst Katholischer Frauen in Köln das Nordische Modell ab. Sie argumentieren, dass ein Sexkaufverbot weder Zwangsprostitution noch Menschenhandel verhindere.

Es gibt also Argumente für als auch gegen das Nordische Modell.

Das Prostituiertenschutzgesetz muss bis spätestens zum 1. Juli 2025 evaluiert werden. Deshalb wird sich eine neue Koalition im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl 2021 um das Thema kümmern und weitere erforderliche Verbesserungen vereinbaren müssen. Dabei ist das Ziel zu bestimmen. Die verschiedenen Argumente sind abzuwägen. Und schließlich wird festzulegen sein, welche Unterstützungsangebote wir den betroffenen Personen anbieten wollen. Eins ist klar: Das Thema bleibt auf der Tagesordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

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