
(...) Dass digitale Infrastruktur eine Angriffsfläche für Menschen mit krimineller Energie und dem nötigen Fachverständnis bietet, ist seit Jahren bekannt und deshalb auch schon lange ein Thema des politischen Diskurses. 2007 wurde beispielsweise der Paragraf 303b des Strafgesetzbuchs, der den Straftatbestand der Computersabotage umfasst, in seinem Umfang verschärft. (...)