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Gabriele Groneberg
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Frage von Walter H. •

Frage an Gabriele Groneberg von Walter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Groneberg,

unglaublich, aber wahr: Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland nicht strafbar - genau wie in Syrien und Saudi Arabien! Während 160 Staaten eine UN-Konvention gegen Korruption bereits umgesetzt haben, wird dies in Deutschland seit neun Jahren blockiert. Damit muss endlich Schluss sein!

Ich bitte um ihre Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß

W. Hussmann++13.08.2012++19:44++

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hussmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage – gerne möchte ich dazu Stellung nehmen.

Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder Gemeinden gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.
Diese Vorschrift reicht jedoch nicht aus, alle strafwürdigen Verhaltensweisen von Abgeordneten zu erfassen. Um internationalen Anforderungen zu entsprechen, muss insbesondere der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung geändert werden, so die Antikorruptionsorganisation Transparency International. Bereits 2006 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bislang scheiterte eine konsequente Umsetzung am Widerstand der Union. CDU und CSU hatten bereits zu Zeiten der Großen Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf in dieser Frage verhindert.

Die SPD will daher im Bundestag den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen und hat aus diesem Grund einen Gesetzentwurf (DR 17/8613) eingebracht. Diesen können Sie auf der Internetseite des Bundestages abrufen (www.bundestag.de). Transparency International unterstützt diesen Vorstoß. Die Organisation ruft die Regierungsfraktionen auf, über ihren Schatten zu springen und den Vorschlag der SPD nicht aus kurzsichtiger Parteitaktik zu blockieren.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht für Abgeordnete einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, wenn sie einen Vorteil dafür fordern oder annehmen, dass sie eine bestimmte Handlung in Wahrnehmung ihres Mandats vornehmen oder unterlassen. Im Umkehrschluss soll auch der Versuch, einen Mandatsträger zu bestechen, unter Strafe gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf wird am 17. Oktober 2012 in einer Anhörung des Rechtsausschusses gemeinsam mit konkurrierenden Entwürfen der Grünen und Linken beraten.

Wir nehmen gemeinsam mit Transparceny International den Kampf gegen die Korruption auf und wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Volksvertreter stärken.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg, MdB