(...) Meine grundsätzliche Überzeugung zum Stammzellgesetz und zum Embryonenschutz hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, treffend formuliert: Auch ein Import, der wie im Stammzellgesetz strengen Bedingungen unterworfen ist, entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um vermeintlich höherer Ziele willen wie die Freiheit der Forschung oder Heilungsversprechen in Frage zu stellen. Der Rat der evangelischen Kirchen respektiert aber die gefundene Stichtagsregelung im Stammzellgesetz, weil sie einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen Überzeugungen findet und damit ethische Konflikte in unserer Gesellschaft befrieden hilft. (...)