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Gabriele Fograscher
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Frage von Ulrich van de W. •

Frage an Gabriele Fograscher von Ulrich van de W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

wie ich gelesen habe, befürworten Sie verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern. Daher frage ich mich, wie Sie zu dem Artikel 13 unseres Grundgesetzes stehen, der die Unverletzlichkeit der Wohnung zusichert. Ein unbescholtener Bürger, der keiner Straftat verdächtigt wird, der allerdings Waffen legal besitzt, soll einfach so verdachtsunabhängigen Kontrollen in seiner Wohnung unterliegen? Was geschieht, wenn ich bei derartigen Kontrollversuchen nicht anwesend bin? Wird beim 3. Versuch aufgebrochen? Oder mir die Erlaubnis entzogen?

Was würden sie sagen, wen ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle Zugang zu Ihrer Garage verlangt, um dort Bremsen und TÜV Plakette zu überprüfen? Wenn sie damit nicht einverstanden sind, da sie ja gerade nicht am Straßenverkehr teilnehmen und natürlich noch nie falsch geparkt haben, müssen sie eben den Führerschein abgeben!

Die legalen Waffenbesitzer sind überprüft genug und bei Straftaten mit Schusswaffen nicht sehr relevant. Natürlich gehört ein verantwortungsbewusster Umgang und eine sichere Lagerung dazu. Aber Immer und nicht nur wenn eine Kontrolle stattfindet. Wenn ein legaler Waffenbesitzer zum Beispiel durch eine Straftat die Zuverlässigkeit verliert, wird ihm auch die Erlaubnis Waffen zu besitzen entzogen. Was bestimmt wirksamer ist, als Überprüfungen unbescholtener Bürger!

in Erwartung einer interessanten Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Ulrich van de Weyer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Van de Weyer,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.

Nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem ein 17-Jähriger 15 Menschen erschossen hat, entbrannte eine intensive Debatte über Verschärfungen im Waffenrecht.

Mir ist bewusst, dass niemand Amok läuft, nur weil er Zugriff zu einer Waffe hat. Die Ursachen liegen ganz wo anders und sind vielfältig.

Doch, hätte der Vater des Amokläufers seine Waffen ordnungsgemäß gelagert, hätte der Sohn keinen Zugriff auf die Waffe gehabt.

Deshalb haben wir überlegt, wie man die Aufbewahrung von Waffen noch sicherer machen kann. Wir haben uns entschlossen, verdachtsunabhängige Kontrollen zuzulassen.

Derzeit finden Kontrollen nur statt, wenn es begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung gibt. Nun sollen Waffenbesitzer verpflichtet werden, Kontrollen durch die zuständigen Behörden zuzulassen.

Es ist bei dieser Neuregelung aber nicht vorgesehen, die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten zu betreten. Wird der Zutritt aber mehrfach verweigert, so lässt dies Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen, was mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte enden kann.

Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Zutrittsrecht des Schornsteinfegers.

Ich halte diese Lösung für angemessen und sie sollte auch im Interesse derer sein, die ihre Waffen ordnungsgemäß verwahren.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB