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Gabi Faulhaber
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Frage von Thomas W. •

Wie und wann gedenken Sie und Ihre Partei die Besoldung der hessischen Beamten wieder verfassungsgemäß zu gestalten?

Sehr geehrte Frau Faulhaber,
Mit dem Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) wurde der Großteil der hessischen Besoldung für Verfassungswidrig erklärt. Damit wird der Rechtsprechung des BVerfGE zum Besoldungsthematik gefolgt.
Wann und Wie gedenken Sie und Ihre Fraktion dies zu ändern?
Muss die hessische Beamtenschaft auf das Folgeurteil des BVerfGE warten, oder stellen Sie Recht und Gesetz vorher wieder her? Das Urteil des BVerfGE wird nicht von dem des VGH abweichen, ein weiteres Abwarten dient nur dazu die nicht verzinsten Nachzahlungen an die hessischen Beamten durch die Inflation massiv zu entwerten.
Auf die massiv gestiegenen Kosten und deren Folgen für Beamten des mittleren Dienstes gerade im Rhein-Main- Gebiet brauche ich wohl nicht weiter hinzuweisen.

Vorab vielen Dank.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr W.!

Mir ist diese Situation bekannt. Auch wenn Fragen der Besoldung und des Beamstenrechts nicht zu meinen politischen Schwerpunkten gehören, stehe ich hinter der Position der Linksfraktion im Hessischen Landtag. Sie hat sich seit Jahren immer für eine verfassungsgerechte Besoldung und insbesondere die Anhebung der niedrigen Besoldungsgruppen eingesetzt. Zuletzt zum Jahresbeginn 2023, als über eine 3-prozentige Besoldungserhöhung entschieden wurde. Und natürlich auch im Innenausschuss, in dem es eine Anhörung  zum Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung gab (Vieles ist zu finden auf der homepage der Linksfraktion Hessen).

Gerade bei den unteren Gruppen ist die Beamtenbesoldung so niedrig, dass der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Abstand zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Das heißt konkret: Hessische Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen verdienen so wenig, dass sie sich vielfach keine Wohnungen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes im Rhein-Main-Gebiet leisten können. Zu Jahrebeginn 2023 hatten CDU und Grüne die Gesetzesänderung vorgeschlagen und damit bewusst diesen verfassungswidrigen Zustand nicht beendet. Dagegen und auch gegen weitere Mängel des Gesetzentwurfs (Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beamtinnen und Bematen wurden z.B. umgangen und es gibt keine Regelung für die unterbezahlte Zeit zwischen 2013 und 2023) opponierte die Linksfraktion und forderte, die Anpassung an Recht und Gesetz endlich vorzunehmen.

DIE LINKE ist eine kleine Oppositionspartei im Hessischen Landtag und hat damit keine entscheidungsfähige Mehrheit. Sie ist aber in der von Ihnen angesprochenen Sache stetig am Ball geblieben und hat dafür gesorgt, dass diese Thematik nicht in der Versenkung verschwindet, sondern auf die Tagesordnung kommt.

Freundliche Grüße

Gabi Faulhaber