(...) Der Grund dafür ist, dass das Eigentum nach deutschem Recht auch ohne völkerrechtliche Investitionsschutzbestimmungen gegen unverhältnismäßige staatliche Eingriffe geschützt ist und gegebenenfalls der Eigentümer angemessen entschädigt werden muss. Die Bundesregierung hat diese Auffassung im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu CETA gegenüber der EU-Kommission und in den Ratsgremien wiederholt vorgetragen und wird weiter für ihre Auffassung eintreten. (...) Folglich ist der Investitionsschutz so ausgestaltet, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers durch CETA nicht stärker eingeschränkt wird als es durch die entsprechenden nationalen Vorschriften im deutschen Recht der Fall ist. (...) Das Abkommen liegt meiner Meinung nach auch nicht in der alleinigen Verantwortung der EU, da es nach dem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten berührt. (...)