Werden Sie sich als Bundeskanzler dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen (§23 EStG) trotz Haushaltsentwurf 2027 erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Merz,
der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht vor, Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und damit die einjährige Haltefrist (§23 EStG) abzuschaffen.
Das ist steuersystematisch fragwürdig: Bitcoin ist keine Unternehmensbeteiligung, sondern ein Wirtschaftsgut ohne Emittenten – der BFH hat dies 2023 (IX R 3/22) ausdrücklich bestätigt. Gold, Kunst und Oldtimer behalten die Haltefrist, nur Krypto würde ausgenommen. Eine schlüssige Begründung für diese Ungleichbehandlung fehlt bislang.
Zudem ist die Reform nicht im Koalitionsvertrag verankert. Die CDU/CSU-Fraktion hat erst kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt.
Ich bitte Sie, sich für den Erhalt der Haltefrist einzusetzen – oder zumindest für einen klaren Bestands- und Vertrauensschutz für bestehende Positionen zu sorgen, falls die Reform dennoch kommt.
Vielen Dank für Ihre Zeit.

