Warum wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Sanktionen beim Bürgergeld (damals noch ALG2) von Ihnen nicht beachtet?
Sehr geehrter Herr Merz,
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen bei ALG2 teilweise verfassungswidrig sind, da sie zu hart ausfielen und das Existenzminimum nicht ausreichend schützten. Eine Kürzung um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs ist unzulässig. Das Existenzminimum darf nicht unterschritten werden.
Auch bei den aktuellen Bürgergeld-Sanktionen sind die Maßgaben des BVerfG-Urteils zu beachten, insbesondere die verfassungskonformen Grenzen für Leistungskürzungen.
Die von Ihnen neuen festgelegten Regeln für die neue Grundsicherung sind deutlich härter als das, was vom Bundesverfassungsgericht erlaubt wurde.
Warum beachten Sie das Urteil nicht, obwohl Sie angekündigt haben, das Urteil zu beachten? Es wird eventuell dauern, aber die härteren Regeln werden sicher auch wieder vom BVerfG "einkassiert".